Die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) befasst sich in dem Brief 1/2016 mit dem Korrosionsschutz von Bauwerken innerhalb und außerhalb der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Die Zusammenfassung in Kurzform lautet:
- Epoxidharz-Zwischenbeschichtungen (nach TL/TP-KOR-Stahlbauten, Blatt 87) sind nicht UV-stabil und erzeugen bei Bewitterung Abbauprodukte, die zu Haftungsschäden führen
- Eine allgemeine Zwischenreinigung ist nicht zu empfehlen
- Bei vorgesehener Zwischenbewitterung muss eine Polyurethan-Zwischenbeschichtung eingesetzt werden
- EP-Zwischenbeschichtungen dürfen nur noch eingesetzt werden, wenn die Flächen zwischenzeitlich nicht freibewittert werden
Gerne senden wir Ihnen den BAW-Brief 1/2016 zu.